Ukraine: Informationen

Einreise und Unterbringung

1Legaler Aufenthalt für ukrainische Staatsangehörige auch vor/ohne Registrierung (Tourist)
Ukrainische Staatsangehörige können sich 90 Tage lang legal im Schengen-Raum und damit auch in der Schweiz aufhalten (auch wenn (noch) keine Registrierung für den Schutzstatus S vorgenommen wurde). Legal ist auch die Durchreise durch andere Schengen-Staaten, um in die Schweiz zu gelangen, sowie die Durchreise durch die Schweiz; Ukrainische Staatsangehörige dürfen während der 90 Tage legal bei Angehörigen, Freunden usw. in der Schweiz wohnen. Personen, die sie aufnehmen, machen sich nicht strafbar. Während der Dauer des 90-tägigen visumsfreien Aufenthalts besteht grundsätzlich kein Anspruch auf sozialhilferechtliche Unterstützung und Krankenversicherungsschutz, von (medizinischer) Nothilfe abgesehen;
2Einreise
Vor der Abfahrt in die Schweiz: Gruppen ab 30 Geflüchteten sowie Gruppen mit vulnerablen Personen werden gebeten, sich einige Tage vor der Ankunft in der Schweiz via gruppen-ukraine@sem.admin.ch anzumelden, damit Unterbringung und Registrierung organisiert werden können. Nach der Ankunft in die Schweiz: Ukrainische Staatsangehörige mit ihren Familienangehörigen, die die Ukraine wegen des Kriegs verlassen und Schutz suchen, können zurzeit auch ohne gültiges Reisedokument oder Visum legal (und im öffentlichen Verkehr gratis) in die Schweiz einreisen (Personen anderer Nationalität sowie Staatenlose, sofern sie mit einer gültigen Kurzaufenthalts- oder Aufenthaltsbewilligung belegen können, dass sie über eine gültige Aufenthaltsberechtigung in der Ukraine verfügen). Melden Sie sich unbedingt zuerst im Bundesasylzentrum, wenn Sie noch keine Bekannten oder Verwandten in der Schweiz haben und lehnen Sie Angebote für Übernachtungsmöglichkeiten von Unbekannten ab.
3Registrierung

Personen, die aus der Ukraine fliehen und in die Schweiz kommen, können sich direkt in einem der sechs Bundesasylzentren mit Verfahrensfunktion melden und für den Schutzstatus S registrieren. Weil sich zurzeit viele Personen dort melden, kann es zu Wartezeiten kommen. Auf der Website des Staatssekretariates für Migration (SEM) finden Sie Informationen zur Auslastung der einzelnen Zentren.

4Gesuchseinreichung

Das SEM empfiehlt allen Schutzsuchenden, in einem ersten Schritt so schnell wie möglich ein Gesuch einzureichen. Die schutzsuchende Person erhält danach vom SEM eine schriftliche Bestätigung der Einreichung des Gesuchs um Gewährung vorübergehenden Schutzes. Anschliessend erhält sie vom SEM einen Termin in einem Bundesasylzentrum. Dort erfolgt die Prüfung und der Entscheid bezüglich des Gesuchs um vorübergehenden Schutz. Anschliessend werden die Schutzsuchenden einem Kanton zugewiesen.ren.

5Medizinische Versorgung

Nach Gesuchs-Einreichung ist die schutzsuchende Person krankenversichert. Wird bereits vor dem Termin im Bundesasylzentrum medizinische Versorgung benötigt, ist dem Arzt oder dem Spital zwingend die erhaltene schriftliche Bestätigung zur Einreichung des Gesuchs und ein Pass oder eine Identitätskarte vorzulegen. Die Kosten für die medizinische Behandlung werden übernommen. Falls die schutzsuchende Person bereits vor dem Termin im Bundesasylzentrum weitere Unterstützung benötigt wie z.B. Zugang zur Schule für Kinder, kann sie sich bei den kantonalen Behörden melden;

6Materielle Unterstützung
Geflüchtete aus der Ukraine, die für ihren Lebensunterhalt nicht selbst aufkommen können, können einen Antrag auf Asylsozialhilfe stellen. Sie müssen dazu ein Gesuch bei der Wohngemeinde stellen, worin sie ihre Bedürftigkeit darlegen müssen. Jedes erwachsene Familienmitglied (ausgenommen verheiratete Ehepaare) muss ein eigenes Gesuch stellen. Die Asylsozialhilfe wird in der Regel ab dem Datum ausbezahlt, an dem die Person vom Kanton einer Gemeinde zugewiesen wurde, und ist abgestuft nach Haushaltgrösse. Bei grossen finanziellen Schwierigkeiten können die Gemeinden vor dem Vorliegen der Zuweisung Nothilfe bevorschussend auszahlen. Die Gemeinden benötigen die Zuweisung des Kantons, um das Geld korrekt auszuzahlen. Ab dem Datum der Zuweisung wird die Wohngemeinde auch die obligatorische Krankenversicherung abschliessen. Gastfamilien, die nicht mit den Geflüchteten verwandt oder verschwägert sind, können von der Gemeinde eine finanzielle Entschädigung beantragen, sofern sie die Geflüchteten für mindestens 3 Monate beherbergen.
7Unterbringung

Eine Unterbringung ist in Kollektivunterkünften oder bei Gastfamilien möglich. Aus der Bevölkerung sind zahlreiche Angebote für eine private Unterbringung eingegangen. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) koordiniert diese und vermittelt Geflüchtete aus der Ukraine bei der Registrierung im Bundesasylzentrum in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen an private Gastgeber oder in kantonale Strukturen. Dieses Faktenblatt des Staatssekretariats für Migration gibt einen guten Überblick, wie die nationalen und kantonalen Behörden in der aktuellen Situation mit Privaten und Non-Profitorganisationen zusammenarbeiten und wie die Unterbringung von Geflüchteten aufgebaut ist. Kantonszuteilung: Geflüchtete werden nach einem (bevölkerungsproportionalen) Verteilschlüssel auf die Kantone aufgeteilt. Wer bereits über eine private Unterkunft verfügt, muss neu (wegen der aktuell ungleichen Verteilung) seinen Wunsch auf Zuweisung in den Wohnkanton gut begründen (etwa familiäre Bindungen). Dieser wird dann bei der Kantonszuteilung nach Möglichkeit mitbeachtet. Kantonswechsel: Gesuche um Kantonswechsel werden nur ausnahmsweise und in sehr gut begründeten Fällen bewilligt – etwa, um eine Kernfamilie zusammenzuführen oder um eine weit entfernte Arbeitsstelle antreten zu können.

8Wo kann ich mich beraten lassen?

Sie können sich natürlich bei zRächtCho NWCH melden.

Oder Sie können sich in den Bundesasylzentren beraten lassen. Das SEM beantwortet Fragen über die Mailadresse ukraine@sem.admin.ch und unter der Telefonnummer 058 465 99 11 (10–12 und 14–16 Uhr). Allgemeine Informationen geben auch die Schweizerische FlüchtlingshilfeFlüchtlingshilfe Schweiz Caritas, oder das Hilfswerk der evangelischen Kirchen Schweiz (Heks). Es gibt viele weitere Stellen, die Unterstützung anbieten – und laufend kommen neue hinzu. Erkundigen Sie sich am besten bei der Gemeinde, in der Sie sich aufhalten.

9Kann ich meinen Wohnsitzkanton selbst wählen?
Ab Montag, 26. April 2022, teilt der Bund schutzbedürftige Personen, die einen S-Schutzstatus beantragt oder bereits erhalten haben, nach einem festen Zuteilungsmechanismus einem von 26 Kantonen zu. Das bedeutet, dass die schutzbedürftigen Personen jenen Kantonen zugeteilt werden, die bisher anteilsmässig weniger Personen aufgenommen haben als andere. Es gibt keine freie Wahl des Wohnsitzes. Wer bereits vor dem 25. April 2022 im SEM angemeldet war und bei Privatpersonen wohnt / eine Privatwohnung hat, unterliegt dieser Regelung nicht und kann im bisherigen Wohnkanton bleiben
10Ablauf

Schutzstatus S

1Ist die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bewilligungspflichtig?
Ja, eine Erwerbstätigkeit ist für Personen mit Status S bewilligungspflichtig. Das Gesuch muss durch den Arbeitgeber beim kantonalen Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) eingereicht werden. Falls die Geflüchtete Person von einer Gemeinde finanziell unterstützt wird, muss der Arbeitsvertrag und jede Lohnabrechnung der Gemeinde unaufgefordert vorgelegt werden. Falls der Lohn nicht für den ganzen Lebensunterhalt genügt, wird die Person von der Gemeinde ergänzend unterstützt. Ein Teil des Lohnes wird dabei mit der Unterstützung verrechnet.
2Dürfen Personen mit Status S ins Ausland reisen?
Ja, Personen mit Status S dürfen ohne Reisebewilligung ins Ausland reisen und in die Schweiz zurückkehren. Reisen müssen bei der zuständigen Gemeinde gemeldet werden. Für die Zeit, die im Ausland verbracht wird, wird allerdings die finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde pausiert. Bei weiteren Fragen ist das Amt für Migration und Bürgerrechte (AFMB) zuständig.
3Können Schutzbedürftige Integrationsmassnahmen besuchen?
Schutzbedürftige Personen, die von der Sozialhilfe unterstützt werden, haben grundsätzlich die Möglichkeit, Integrations- oder Sprachfördermassnahmen zu besuchen. In der Regel brauchen Geflüchtete erst etwas Zeit, um sich mit der neuen Situation zurechtzufinden. Oftmals ist unklar, wie es zurückgebliebenen Familienangehörigen geht oder es liegen gesundheitliche Probleme vor oder die Personen haben Traumata. Der Kanton prüft zudem noch, ob das vorhandene Angebot von Integrationsmassnahmen für diese spezifische Gruppe der Schutzbedürftigen geeignet ist oder ob es allenfalls ein spezielles Angebot braucht.
4Müssen Geflüchtete mit Schutzstatus S für öffentliche Verkehrsmittel zahlen?
Ja, Geflüchtete müssen für den öffentlichen Verkehr in der Schweiz zahlen. Die Vereinigung des schweizerischen öffentlichen Verkehrs gewährt ihnen einen einmaligen, kostenlosen Transport an Ihren Bestimmungsort. Mehr Informationen zur Transport-Verbindung finden Sie hier: www.sbb.ch/fahrplan.
5Wie sieht es mit den Kosten (Verpflegung, Taggeld, Haftpflichtversicherung) aus?
Wenn Geflüchtete im Asylverfahren oder Schutzsstatus S bedürftig sind, haben sie Anrecht auf finanzielle Unterstützung durch den Staat. Auch Geflüchtete ohne finanzielle Mittel, die nicht in ihr Land zurückreisen können, haben ungeachtet ihrer aktuellen (nicht-)Registrierung ein Anrecht auf Sozialhilfe. Die genauen Beträge können beim Staatssekretariat für Migration (SEM) erfragt werden.
6Werden Personen mit Status S krankenversichert?
Ja, Personen mit Status S müssen sich krankenversichern (Versicherungspflicht für in der Schweiz wohnhafte Personen). Wenn sie sich für die Sozialhilfe anmelden, erfolgt dies über die Gemeinden.
7Kann ich in der Schweiz ein Bankkonto eröffnen?

Es ist möglich, ein Konto zu eröffnen. Die Postfinance (eine Tochtergesellschaft der Schweizerischen Post für Bankdienstleistungen) ist dazu sogar verpflichtet. Sie hat einen gesetzlichen Grundversorgungsauftrag. Das heisst, dass dort alle Privatpersonen mit Ausweispapieren ein Konto eröffnen können – und zwar unabhängig davon, wie lange Sie sich in der Schweiz aufhalten. Auch bei anderen Banken ist dies möglich. Erkundigen Sie sich am besten persönlich in einer Bankfiliale.

Für die Kontoeröffnung benötigen Sie in der Regel: Ihren ausländischen Ausweis, den Ausweis S oder eine vollständig ausgefüllte Kopie des entsprechenden Antrags, die Wohnadresse in der Schweiz sowie Ihre Mobile-Nummer oder E-Mail-Adresse. Teilweise wird auch eine gültige Arbeitsbestätigung verlangt.

8Für welchen Zeitraum kann ich in die Ukraine reisen?
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) gewährt Ukrainern pro Quartal eine 14-tägige Reise in die Ukraine. Falls Sie mehr als 15 Tage pro Quartal in die Ukraine reisen, kann aber der S-Schutzstatus entzogen werden. Bitte beachten Sie, dass die Wohngemeinde in der Regel für die Zeit, die Sie im Ausland verbringen, Ihre finanzielle Unterstützung einstellt. Diese Regel gilt nicht, wenn Sie ausgereist sind, um Ihre endgültige Abreise vorzubereiten, oder wenn Sie sich aus einem triftigen Grund (z. B. wegen schwer kranker Angehöriger) längere Zeit in der Ukraine aufhalten und dies nachweisen können. Ein Widerruf der Aufenthaltserlaubnis kann aber auch erfolgen, wenn sich eine Person länger als zwei Monate in einem Drittland aufhält und das SEM davon ausgehen kann, dass Sie Ihren Lebensmittelpunkt dorthin verlegt haben.

Weitere nützliche Informationen

1Diplomanerkennung

Das Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI hat Informationen für die Anerkennung von ukrainischen Diplomen im Hinblick auf die Ausübung eines Berufs zusammengestellt (auf deruss und ukr). Die Liste der reglementierten Berufe und Tätigkeiten in der Schweiz wurde ebenfalls übersetzt (auf ukr).

2Stellenportal

Wir von zRächtCho bieten ein Stellenportal an auf Migrants@work

3Kulturlegi

Die KulturLegi ermöglicht Personen mit geringem Budget einen Zugang zu Kultur, Bildung, Gesundheit, Sport und Freizeit in der gesamten Schweiz. Sie erhalten in der Regel Rabatte zwischen 30 und 70%

Kontakt:
Caritas beider Basel, KulturLegi beider Basel
061 961 55 55
Lindenberg 20
Basel, 4058

kulturlegi@caritas-beider-basel.ch
www.kulturlegi.ch

Anmeldungsformular

4Lebensmittel
Woher kriege ich Lebensmittel, wenn ich noch kein Geld habe? Solange der Schutzstatus S noch nicht greift, weil die Papiere fehlen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, Lebensmittel an Abgabestellen zu beziehen. In der Gärngschee-Gruppe von Bajour hat Moderatorin Praphatsorn Leu die existierenden Lebensmittelabgaben zusammengetragen: Standort Basel: Dienst am Nächsten (DaN) | jeden Dienstag, 11.00 – 16.30 Uhr | Schwarzwaldallee 175 4058 Basel Standort Basel: Foodsharing Gärngschee | jeweils Samstag, 11.30 – 13.00 Uhr | Reinacherstrasse 117, 4053 Basel Standort Basel: Basel School of Business | täglich 09.00 – 18.00 Uhr | Centralbahnplatz 12, Basel (SBB) - 1.0G Standort BS/BL: Tischlein Deck Dich Standort Pratteln: Cartons du Coeur Standort Birsfelden: Thanksgiver Schweiz | jeweils Donnerstag, 13:00 – 16:30 Uhr | Birsstegweg 5, 4127 Birsfelden
5Beschäftigung

Die Bibliothek im St. Johann JUKIBU bietet Romane und Kinderbücher auf Ukrainisch und Russisch, wie eine Facebook-Userin der Gruppe Ukrainer in Basel schreibt. In der Welt der Bücher lässt sich etwas Ruhe und Ablenkung finden. 

Der Boxclub Basel bietet allen Kriegsflüchtlingen, welche in der Lage sind und möchten bis Ende Jahr einen kostenlosen Sportunterricht an, auch für Kinder und Jugendliche. Anmelden kann man sich vor Ort oder online wie folgt:

  • Kinder und Jugendliche: Kids boxen 6–10 Jahre / Kinderboxen 10–13 Jahre / Jugendboxen 13–16 Jahre
  • Erwachsene und älter als 16 Jahre: Modul Probetraining / Einführungstraining

Mehrere Museen in Basel ermöglichen Geflüchteten einen freien Eintritt. Wie zum Beispiel KunstmuseumMuseum der KulturenAntikenmuseum und das historische Museum. Mehr Infos dazu gibt es auf den jeweiligen Webseiten.

Auch der Zoo Basel gewährt Geflüchteten aus der Ukraine einen freien Eintritt. (S-Ausweis vorweisen)

6SIM-Karte

Die beiden Schweizer Mobilfunkunternehmen "Swisscom" und "Sunrise" bieten Geflüchteten aus der Ukraine eine kostenlose SIM-Karte an. Dazu können Betroffene in den jeweiligen Filialen (Standorte Swisscom Sunrise) ihren Pass, Personalausweis oder den S-Ausweis vorzeigen.

7Vernetzung mit Ukrainer

Der Verein Ukrainer in Basel ist auf Facebook und informiert die Angekommenen über alle möglichen Fragen. Ausserdem vernetzt er bei Bedarf Ukrainer*innen miteinander. 

Mehr Infos zum Verein gibt es auch hier: https://www.ukrainerinbasel.ch/

8Vernetzung mit Schweizer

zRächtCho NWCH bietet eine Tandem-Begleitung an.
Im Tandem-Programm vermitteln wir daher eine «Eins-zu-Eins» Begleitung von Menschen mit Fluchthintergrund mit ansässigen Freiwilligen. Ziel ist es, den Teilnehmenden die schweizerische Kultur näher zu bringen, Hilfestellung im Alltag zu ermöglichen und die Vernetzung in der Bevölkerung zu verbessern.

https://www.zraechtcho.ch/was-wir-tun/#Tandem

Weitere Links

1Baselland.ch
2SEM
3Migrants@work

Informationen zur Arbeit mit S-Status auf Migrants@work