Ukraine: Informationen
Einreise und Unterbringung
Personen, die aus der Ukraine fliehen und in die Schweiz kommen, können sich direkt in einem der sechs Bundesasylzentren mit Verfahrensfunktion melden und für den Schutzstatus S registrieren. Weil sich zurzeit viele Personen dort melden, kann es zu Wartezeiten kommen. Auf der Website des Staatssekretariates für Migration (SEM) finden Sie Informationen zur Auslastung der einzelnen Zentren.
Das SEM empfiehlt allen Schutzsuchenden, in einem ersten Schritt so schnell wie möglich ein Gesuch einzureichen. Die schutzsuchende Person erhält danach vom SEM eine schriftliche Bestätigung der Einreichung des Gesuchs um Gewährung vorübergehenden Schutzes. Anschliessend erhält sie vom SEM einen Termin in einem Bundesasylzentrum. Dort erfolgt die Prüfung und der Entscheid bezüglich des Gesuchs um vorübergehenden Schutz. Anschliessend werden die Schutzsuchenden einem Kanton zugewiesen.ren.
Nach Gesuchs-Einreichung ist die schutzsuchende Person krankenversichert. Wird bereits vor dem Termin im Bundesasylzentrum medizinische Versorgung benötigt, ist dem Arzt oder dem Spital zwingend die erhaltene schriftliche Bestätigung zur Einreichung des Gesuchs und ein Pass oder eine Identitätskarte vorzulegen. Die Kosten für die medizinische Behandlung werden übernommen. Falls die schutzsuchende Person bereits vor dem Termin im Bundesasylzentrum weitere Unterstützung benötigt wie z.B. Zugang zur Schule für Kinder, kann sie sich bei den kantonalen Behörden melden;
Eine Unterbringung ist in Kollektivunterkünften oder bei Gastfamilien möglich. Aus der Bevölkerung sind zahlreiche Angebote für eine private Unterbringung eingegangen. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) koordiniert diese und vermittelt Geflüchtete aus der Ukraine bei der Registrierung im Bundesasylzentrum in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen an private Gastgeber oder in kantonale Strukturen. Dieses Faktenblatt des Staatssekretariats für Migration gibt einen guten Überblick, wie die nationalen und kantonalen Behörden in der aktuellen Situation mit Privaten und Non-Profitorganisationen zusammenarbeiten und wie die Unterbringung von Geflüchteten aufgebaut ist. Kantonszuteilung: Geflüchtete werden nach einem (bevölkerungsproportionalen) Verteilschlüssel auf die Kantone aufgeteilt. Wer bereits über eine private Unterkunft verfügt, muss neu (wegen der aktuell ungleichen Verteilung) seinen Wunsch auf Zuweisung in den Wohnkanton gut begründen (etwa familiäre Bindungen). Dieser wird dann bei der Kantonszuteilung nach Möglichkeit mitbeachtet. Kantonswechsel: Gesuche um Kantonswechsel werden nur ausnahmsweise und in sehr gut begründeten Fällen bewilligt – etwa, um eine Kernfamilie zusammenzuführen oder um eine weit entfernte Arbeitsstelle antreten zu können.
Sie können sich natürlich bei zRächtCho NWCH melden.
Oder Sie können sich in den Bundesasylzentren beraten lassen. Das SEM beantwortet Fragen über die Mailadresse ukraine@sem.admin.ch und unter der Telefonnummer 058 465 99 11 (10–12 und 14–16 Uhr). Allgemeine Informationen geben auch die Schweizerische Flüchtlingshilfe, Flüchtlingshilfe Schweiz Caritas, oder das Hilfswerk der evangelischen Kirchen Schweiz (Heks). Es gibt viele weitere Stellen, die Unterstützung anbieten – und laufend kommen neue hinzu. Erkundigen Sie sich am besten bei der Gemeinde, in der Sie sich aufhalten.
Schutzstatus S
Es ist möglich, ein Konto zu eröffnen. Die Postfinance (eine Tochtergesellschaft der Schweizerischen Post für Bankdienstleistungen) ist dazu sogar verpflichtet. Sie hat einen gesetzlichen Grundversorgungsauftrag. Das heisst, dass dort alle Privatpersonen mit Ausweispapieren ein Konto eröffnen können – und zwar unabhängig davon, wie lange Sie sich in der Schweiz aufhalten. Auch bei anderen Banken ist dies möglich. Erkundigen Sie sich am besten persönlich in einer Bankfiliale.
Für die Kontoeröffnung benötigen Sie in der Regel: Ihren ausländischen Ausweis, den Ausweis S oder eine vollständig ausgefüllte Kopie des entsprechenden Antrags, die Wohnadresse in der Schweiz sowie Ihre Mobile-Nummer oder E-Mail-Adresse. Teilweise wird auch eine gültige Arbeitsbestätigung verlangt.
Weitere nützliche Informationen
Das Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI hat Informationen für die Anerkennung von ukrainischen Diplomen im Hinblick auf die Ausübung eines Berufs zusammengestellt (auf de, russ und ukr). Die Liste der reglementierten Berufe und Tätigkeiten in der Schweiz wurde ebenfalls übersetzt (auf ukr).
Wir von zRächtCho bieten ein Stellenportal an auf Migrants@work
Die KulturLegi ermöglicht Personen mit geringem Budget einen Zugang zu Kultur, Bildung, Gesundheit, Sport und Freizeit in der gesamten Schweiz. Sie erhalten in der Regel Rabatte zwischen 30 und 70%
Kontakt:
Caritas beider Basel, KulturLegi beider Basel
061 961 55 55
Lindenberg 20
Basel, 4058
Die Bibliothek im St. Johann JUKIBU bietet Romane und Kinderbücher auf Ukrainisch und Russisch, wie eine Facebook-Userin der Gruppe Ukrainer in Basel schreibt. In der Welt der Bücher lässt sich etwas Ruhe und Ablenkung finden.
Der Boxclub Basel bietet allen Kriegsflüchtlingen, welche in der Lage sind und möchten bis Ende Jahr einen kostenlosen Sportunterricht an, auch für Kinder und Jugendliche. Anmelden kann man sich vor Ort oder online wie folgt:
- Kinder und Jugendliche: Kids boxen 6–10 Jahre / Kinderboxen 10–13 Jahre / Jugendboxen 13–16 Jahre
- Erwachsene und älter als 16 Jahre: Modul Probetraining / Einführungstraining
Mehrere Museen in Basel ermöglichen Geflüchteten einen freien Eintritt. Wie zum Beispiel Kunstmuseum, Museum der Kulturen, Antikenmuseum und das historische Museum. Mehr Infos dazu gibt es auf den jeweiligen Webseiten.
Auch der Zoo Basel gewährt Geflüchteten aus der Ukraine einen freien Eintritt. (S-Ausweis vorweisen)
Der Verein Ukrainer in Basel ist auf Facebook und informiert die Angekommenen über alle möglichen Fragen. Ausserdem vernetzt er bei Bedarf Ukrainer*innen miteinander.
Mehr Infos zum Verein gibt es auch hier: https://www.ukrainerinbasel.ch/
zRächtCho NWCH bietet eine Tandem-Begleitung an.
Im Tandem-Programm vermitteln wir daher eine «Eins-zu-Eins» Begleitung von Menschen mit Fluchthintergrund mit ansässigen Freiwilligen. Ziel ist es, den Teilnehmenden die schweizerische Kultur näher zu bringen, Hilfestellung im Alltag zu ermöglichen und die Vernetzung in der Bevölkerung zu verbessern.